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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Branchenbus GmbH
Im Goldäcker 6
88630 Pfullendorf
 
Allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen:

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen (nachfolgend kurz: Lieferungen), auch künftige, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich niederzulegen.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit uns erst zustande, wenn dem Kunden unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit den Lieferungen beginnen. An eine Bestellung, gleichgültig ob mündlich, telefonisch oder schriftlich, ist unser Kunde für eine Frist von 6 Wochen gebunden. Auftragsbestätigungen gelten als anerkannt, wenn ihr der Kunde nicht binnen einer Woche nach Zugang schriftlich widersprochen hat.

1.3 Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Andere Vereinbarungen zur Vertragsausführung, insbesondere nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart haben. Solche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
 

2. Beschaffenheit der Ware, Urheberrecht

2.1 Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Leistungen und Waren gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Angaben zu Eigenschaften und Merkmalen sind grundsätzlich keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben. Sie gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Kunden als solche vereinbart haben. Solche Beschaffenheitsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.

2.2 Wir behalten uns Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, branchenübliche Toleranzen bei Qualitäts- sowie Maßangaben, die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Produktänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vor. Maß- und Gewichtsangaben in solchen Abbildungen, Beschreibungen und Planunterlagen sind regelmäßig unverbindlich; dies gilt nicht, wenn die Abweichungen etc. für den Kunden unzumutbar sind.

2.3 Erklärungen, die über eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.1 hinausgehen und die wir im Hinblick auf bestimmte Eigenschaften und Merkmale unserer Ware abgeben, stellen nur dann eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 442, 444 BGB dar, wenn sich unsere Erklärung auf die Beschaffenheit (eine Eigenschaft) bezieht und wir erklären, für die Beschaffenheit verbindlich und verschuldensunabhängig einstehen zu wollen. Solche Erklärungen sind schriftlich niederzulegen.

2.4 An sämtlichen Unterlagen wie Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und dergleichen, die dem Kunden oder Interessenten zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; diese dürfen nur zum vertraglich bestimmten Zweck verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferers zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gilt eine Vertragsstrafe von 7.500,00 € als verwirkt; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

2.5 Bei An-, Auf- oder Ausbauten, die nach vom Käufer vorgegebenen Spezifikationen, Zeichnungen oder Skizzen angefertigt werden, haften wir nicht für etwaige Verletzungen von Schutzrechten Dritter. Falls wir deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden, hat uns der Käufer im vollen Umfang von derartigen Ansprüchen freizustellen.
 

3. Preise und Zahlungen
 

3.1 Unsere Preise gelten netto (zzgl. Umsatzsteuer) ab Werk exklusive Verpackung und Transportkosten und werden in EUR berechnet. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn das Angebot unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.

3.2 Wenn und soweit unser Kunde Unternehmer ist, behalten wir uns vor, etwaige Kostensteigerungen von mehr als 3% bei Einkauf und/oder Herstellung, soweit wir sie nicht zu vertreten haben, an den Endkunden weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass wir Waren von Dritten beziehen und die Preissteigerung für uns nicht vorhersehbar war oder auf Maßnahmen von Hoheitsorganen (z.B. Strafzöllen) beruhen.

3.3 Ist Vorkasse ausdrücklich nicht vereinbart und ansonsten keine Regelung getroffen, dann sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit schuldet der Kunde Fälligkeitszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen des § 288 Abs. 2 BGB sowie im Falle der Beitreibung eine Pauschale in Höhe von 40,00 €.

3.4 Wird die Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferung bereits erbracht haben. Dies gilt auch dann, wenn wir bereits Schecks oder Wechsel angenommen haben. Für zukünftige, noch nicht ausgeführte Lieferungen können wir Vorkasse verlangen. Eine Gefährdung im Sinne dieser Regelungen liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des Kunden nahelegt.

3.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Eine Abtretung etwaiger Ansprüche gegen uns ist unzulässig.
 

4. Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrübergang
 

4.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Lieferverpflichtungen der Parteien ist unser Firmensitz, in dem die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Kunden übergeben wird.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem wir die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Kunden übergeben haben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auch bei Durchführung des Transports durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Transportkosten durch uns findet der Gefahrübergang entsprechend statt. Auf Verlangen und Kosten des Kunden sind wir verpflichtet, von diesem gewünschte Versicherungen abzuschließen. 4.3 Wirken wir bei der Be- und/oder Entladung der Ware oder aber in anderer Weise (Unterzeichnung von Versicherungspolicen, Erledigung von Zollformalitäten etc.) an der Beförderung der Ware mit, so geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden.

4.4 Transportschäden müssen sofort der Transportperson und uns gemeldet werden.
 

5. Liefer- und Leistungsfristen
 

5.1 In Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebene Liefer- und Leistungstermine bzw. - fristen sind regelmäßig unverbindlich. Der Lauf der Fristen beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und der zur Abwicklung des Auftrages notwendigen Informationen sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Ist ausnahmsweise eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, tritt trotzdem Lieferverzug erst nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist von mindestens 4 Wochen ein. Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist eine etwaige Lieferfrist anzupassen.

5.2 Die Fristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Versand erfolgt oder die Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft mitgeteilt worden ist.

5.3 Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Liefer- und Leistungsverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden.

5.4 Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen die von uns genannten Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

5.5 In den Fällen der Ziffer 5.3. und 5.4. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Kunden unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen des 5.3. bzw. über die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung in den Fällen der Ziffer 5.4 informiert haben und dem Kunden unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten.

5.6 Falls wir vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten, kann uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung - auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Nachfrist – ausgeschlossen, soweit nicht im Weiteren etwas anderes bestimmt ist.

5.7 Im Falle der Nichtabnahme und/oder Nichterfüllung des Vertrages bzw. für den Fall des Rücktritts hat der Käufer als Schadenersatz pauschal 15 % der Vertragssumme netto an uns zu bezahlen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Nachweis geringeren Schadens zu führen. Wir sind trotz der Vereinbarung pauschalen Schadenersatzes nicht gehindert, einen höheren Schadenersatz nachzuweisen und zu verlangen.
 

6. Gewährleistung
 

6.1 Bei der Lieferung gebrauchter Waren an gewerbliche Abnehmer übernimmt der Lieferer vorbehaltlich anderweitiger, ausdrücklicher Vereinbarung keine Gewährleistung. Gewähr wird zudem nicht bei Schäden übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und vom Kunden veranlasste fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme und/oder Wartung entstanden sind.

6.2 Der Kaufgegenstand ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des achten auf die Anlieferung folgenden Tag zu erheben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

6.3 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Lieferers Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Die Kosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Kunden, als diese darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Ware an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Insofern hat der Käufer die beanstandeten Waren – sofern wir es verlangen – frachtfrei an uns zurückzusenden. Stellt sich die Mängelrüge als berechtigt heraus, so gehen die Kosten der billigsten Rücksendung zu unseren Lasten. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, wird diese von dem Lieferer verweigert oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen; bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 

7. Eigentumsvorbehalt
 

7.1 Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum des Lieferers. Bei der Zahlung im sog. “Scheck-Wechsel[1]Geschäft” besteht auch im Falle der Einlösung des seitens des Kunden hingegebenen Schecks der Eigentumsvorbehalt solange weiter, bis der Wechsel zurückgegeben, entwertet oder sonst ein Wechselregress ausgeschlossen ist.

7.2 Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren ist vereinbart, dass diese in unserem Namen als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar Eigentum oder – wenn die Verarbeitung, Vermischung, Verbindung mit Waren/Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der so hergestellten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) bzw. das Anwartschaftsrecht am künftigen (Mit-)Eigentum an der neu geschaffenen Sache im proportionalen Wert erwerben.

7.3 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (nachfolgend: Vorbehaltsprodukte) ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Eine Weiterveräußerung ist aber untersagt, wenn die Forderungen aus dem Weiterverkauf nicht auf uns übergehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum des Lieferers gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung – im Falle des Miteigentums nach Ziff. 7.2 proportional anteilig - an uns ab; wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn und soweit der Kunde mit den uns geschuldeten Zahlungen im Verzug ist.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Beeinträchtigungen unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere durch Beschlagnahme oder Pfändung hat uns der Kunde sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokolle) mitzuteilen. Er hat den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten trägt der Kunde.

7.5 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurückzutreten und die Ware unbeschadet unserer sonstigen Rechte herauszuverlangen.

7.6 Der Lieferer ist auf entsprechendes Verlangen des Kunden verpflichtet, die dem Lieferer nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die gesamten zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

8. Verjährungsfristen.
 

8.1 Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr gerechnet ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen werden kann, besteht, verjähren in drei Jahren.

8.2 Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren – soweit gesetzlich zulässig - ebenfalls in einem Jahr, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB und Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels.
 

9. Haftung

9.1 Nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Aufwendungs[1]erstattungsansprüche des Bestellers für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrags sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ferner nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

9.2 Wir haften auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit wir vertraglich das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben oder es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunden vertrauen kann („Kardinalpflichten“).

9.3 Zudem beschränkt sich unsere Schadenersatzverpflichtung außer in den Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung dem Grunde nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden und der Höhe nach insgesamt auf den Deckungsschutz unserer (Produkt-) Haftpflichtversicherung, der 2,5 Mio. € nicht unterschreitet. Darüber hinausgehende Folgeschäden sind ausgeschlossen.

9.4 Soweit die Haftung nach Ziff. 9.1 ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
 

10. Datenschutz und Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO

10.1 Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden entsprechend seinem Anliegen. Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden kann dementsprechend variieren. So verarbeiten wir Kundenangaben zur Beantwortung von Kundenanfragen (Art. 6 (1) (b) DSGVO). Die Bereitstellung der Daten ist erforderlich, um Kundenanliegen bearbeiten und beantworten zu können. Wenn der Kunde uns diese Daten nicht bereitstellt, kann die Anfrage nicht bearbeitet werden. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden von uns gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung nur weitergegeben, wenn dies unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erforderlich ist.

10.2 Der Kunde muss zum Zwecke der Ausführung der Bestellung insbesondere die vom zuständigen Betriebsstätten‐Finanzamt vergebene Umsatzsteuer‐ ID‐Nummer und sämtliche sonstigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften notwendigen Informationen erteilen. Andernfalls wird die Bestellung nicht bearbeitet. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich seine Einwilligung. Die Einwilligung kann der Kunde jederzeit uns gegenüber widerrufen. Gegebenenfalls verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Kunden auf Grund eines berechtigten Interesses (Art. 6 (1) (f) DSGVO). Unser Interesse ist die Erbringung von Serviceleistungen. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Geschäftsbriefe gem. den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten vorzuhalten (Art. 6 (1) (c) DSGVO).

10.3 Soweit unser Kunde uns seine E-Mail-Adresse mitteilt, gilt als vereinbart, dass der Kunde mit der Übermittlung von Nachrichten und Informationen (auch werblicher Natur), die über den konkret erteilten Auftrag hinausgehen, jetzt und zukünftig einverstanden ist.
 

11. Kundenrechte als betroffene Person
 

11.1. Folgende Rechte stehen dem Kunden in Bezug auf seine von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu:
- das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten
- das Recht auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Branchenbus GmbH . Verkaufs- und Lieferbedingungen -
das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf einer Interessenabwägung (Art. 6 (1) (f) DSGVO) beruht oder die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 (1) (e) DS-GVO), - das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, - das Recht auf Datenübertragbarkeit, - das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen soweit die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung (Art. 6 (1) (a) oder Art. 9 (2) (a) DS-GVO)) beruht, - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Ulm Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Es steht uns jedoch frei, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

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